Ihr gutes Recht
Nicht jeder kann sich eine anwaltliche Beratung leisten. Wer ein geringes Einkommen hat, kann finanzielle Hilfen vom Staat in Anspruch nehmen. Ansprechpartner dafür sind das Amtsgericht bzw. Rechtsanwaltskanzleien. Der Antrag sollte auf jeden Fall vor der Beratung gestellt werden, denn wird die Beratungshilfe nicht genehmigt, müssen dennoch die gesetzlichen Gebühren an den Anwalt gezahlt werden.